Nach der Bremer Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Gehwege auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Jeder Anlieger ist verpflichtet, Gehwege vor seinem Grundstück sauber zu halten und zu kehren. Die Reinigung hat grundsätzlich einmal wöchentlich zu erfolgen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Eigentümer, deren Grundstücke an Gehwege im Innenstadtbereich anliegen. Diese Wege werden durch den ZBG gegen Gebühr gereinigt. Gerne reinigen wir auch die Bürgersteige in Stuhr.
Dies müssen Sie bei der Reinigung leisten:
Reinigung gegen Auftrag: Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für die Reinigung ihrer privaten Grundstücke, Firmengelände oder Gehwege. Die Reinigung kann einmalig oder auch regelmäßig erfolgen.
Saubermänner Bremen GmbH
Parkallee 44
28203 Bremen
https://www.saubermaenner-bremen.de
Telefon: (0421) 84 51 44 30