Bürgersteigreinigung

Gemäß der Bremer Straßenreinigungssatzung obliegt die Reinigung der Gehwege den anliegenden Grundstückseigentümern. Jeder Anlieger ist dazu verpflichtet, die Gehwege vor seinem Grundstück sauber zu halten und zu kehren. Die Reinigung sollte grundsätzlich einmal wöchentlich erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Eigentümer, deren Grundstücke an Gehwege im Innenstadtbereich angrenzen. Diese Wege werden gegen Gebühr durch den ZBG gereinigt.

 

Wir bieten die Reinigung von Bürgersteigen Ihrer privaten Grundstücke, Firmengelände oder Gehwege an. Die Reinigung kann sowohl einmalig als auch regelmäßig erfolgen.

 

Folgende Maßnahmen sind bei der Reinigung zu beachten:

- Gehwege müssen in ihrer vollen Breite gereinigt werden

- Kehricht und anderer Unrat sind unverzüglich nach der Reinigung zu entfernen

- Laub muss sofort beseitigt werden, wenn es eine Verkehrsgefahr darstellt

- Unkraut auf den Gehwegflächen muss entfernt werden

- Haltestellen müssen ebenfalls gekehrt werden

- Laub, Kehricht und anderer Unrat dürfen nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden 

Bürgersteigreinigung Saubermänner Bremen